Arbeitssicherheit und Service

Das bieten wir an

Unsere Unterstützung ist Ihnen sicher!

Arbeitgeber bzw. Betreiber von technischen Arbeitsmitteln müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung eine Vielzahl von Unternehmerpflichten erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne beim Erfüllen dieser Betreiberpflichten.

Damit wir immer auf dem aktuellen Stand der Technik und mit den aktuellen Vorschriften vertraut sind, nimmt unser Fachpersonal regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teil.

Wir bieten Ihnen ein breites Portfolio an Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Ausbildung / Unterweisung und Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitgeber bzw. Betreiber von technischen Arbeitsmitteln müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Regelwerk der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Vielzahl an Unternehmerpflichten erfüllen.

Arbeitsmittelprüfungen nach BetrSichV:

  • Krananlagen
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Regalanlagen
  • Toranlagen
  • Flurförderzeuge
  • Leitern und Tritte
  • Hubtische
  • PSA gegen Absturz
  • Zurrmittel zur Ladungssicherung
  • Elektrische Prüfungen nach DGUV V3

Sicherheitstechnische Betreuung (ASiG, DGUV V2):

  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Betriebsbegehungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei ASM-Systemen
  • Jährliche Unterweisungen (ArbSchG, BetrSichV)

Grundausbildungen Fahr- und Steuerpersonal:

  • Kranführer (Brücken-, Portal- und Schwenkkrane)
  • Flurförderzeuge (Frontstapler)
  • Verfahrbare Hubarbeitsbühnen
  • Ladungssicherung (Transporter, Pritschenfahrzeug)
  • Jährliche Unterweisungen (ArbSchG, BetrSichV)

Unser Fachpersonal:

  • Befähigte Personen nach TRBS 1203
  • Zertifizierte Kransachverständige (DGUV V52)
  • Zertifizierte Ausbilder für Fahr- und Steuertätigkeiten
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG, DGUV V2)